Zu einer Mieterin in einem Mehrfamilienhaus bestand seit Längerem kein Kontakt mehr. Die Feuerwehr öffnete die Wohnungseingangstür und gewährte dem Rettungsdienst somit Zutritt zur Wohnung. Die bettlägerige Person wurde in der Wohnung angetroffen, konnte jedoch aus eigener Kraft die Tür nicht mehr öffnen. Sie wurde vom Rettungsdienst versorgt.
Technische Hilfeleistung mit Menschengefährdung
Technische Hilfeleistung
20.08.2026 09:32
Rethen, Wirringer Garten
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